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  • F: Members | FashionCouncil

    Members Name E-Mail URL Instagram Kategorie Long Description Select File Max File Size 15MB Gallery Select File(s) Max. 8 Files Send Your content has been submitted An error occurred. Try again later

  • STANDORTE | Fashion Council Germany

    Standorte Der Fashion Council Germany e.V. ist eine Interessenvertretung für die gesamte deutsche Modebranche. Auch wenn der Fashion Council Germany e.V seinen Standort in Berlin hat, agiert er bundesweit. Da der Verein vermehrt Mitglieder außerhalb Berlins inkludiert, dies in Zukunft noch intensiver plant, möchte der FCG nun auch lokale Ansprechpartner:innen für seine Mitglieder schaffen und den Verein bundesweit stärken. Hierfür ruft er ein Pilotprojekt ins Leben: Neben dem Berliner Büro sollen künftig regionale Vertretungen in Zentral, Nord, Süd, West, Ost Deutschlands geschaffen werde. Headquarter: Fashion Council Germany e.V. Meinekestr. 12 | 10719 Berlin Außenstellen: Fashion Council Germany e.V. / LOCAL ONE C4, 6 | 68159 Mannheim Pilotphase : Ab Sommer 2023 eröffnet der Fashion Council Germany e.V. seine erste Außenstelle in Mannheim . Diese wird sich insbesondere für die lokale Mitgliederbetreuung, regionale politische Lobbyarbeit in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz und für gemeinsame Projekte einsetzen. Zukunftspläne : Weitere Standorte sind für die kommenden Jahre in Planung: Nord (Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein), Ost (Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt), West (Nordrhein-Westfalen, später inkl. Saarland), Süd (Bayern). Mannheim wird dabei die Rolle Zentral für Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz einnehmen.

  • Inaktiv STREET-STYLE PHOTOGRAPHY | FashionCouncil

    PARTICIPATION REQUIREMENTS The participant must be • An aspiring photographer (student, graduate, young professional) in the field of fashion/street-style photography • Available and located in Berlin during the period of the competition • Available and located in Berlin for the next BFW, which takes place from 31.01 - • Able to invoice their services during the next BFW in the case of winning SELECTION CRITERIA The photo series must • Represent and reflect the local fashion culture of Berlin and Berlin Fashion Week • Acknowledge and appreciate diversity in terms of gender, ethnicity, age, body type and fashion preferences • Highlight the originality and creative elements in BFW street-style, as well as represent individual interpretations of fashion • Be visually appealing and shareable on social media platforms TIME FRAME 05.02.2024 Opening registration and submission 13.02.2024 Submission deadline followed by jury voting 20.02.2024 Announcement of the winner IMAGES TO BE SUBMITTED • Participants must submit a series of 5 photos that include the following images in any case: One “Close Up Beauty” Shot, one “Paparazzi” Shot, and one “Frontal Full Outfit” Shot • Submission must include the individual photos, as well as the photos combined in one PDF file DOWNLOAD EXAMPLE here CONTACT If you have any questions don't hesitate to contact us at bfw[at]fashion-council-germany.org DOWNLOAD COMPETITION PDF here First Name* Last Name* E-Mail* Phone Number* Adress* Freelance Photographer Student Instagram Handle* Website TikTok Handle Please upload a series of 5 photos (with your copyright information) that include the following images in any case: One "Close Up Beauty" Shot , one "Paparazzi" Shot , and one "Frontal Full Outfit" Shot Upload 1* Individual Photos 5 Photos, minimum 1920 X 1080 px, File Format: JPG Upload 2* Photos Combined File Format: PDF Please read the TERMS & CONDITIONS CAREFULLY - agreeing to the terms is MANDATORY to taking part in the Street-Style Photo Competition: You commit that we are entitled to use your photographic material (always with copyright information) for the BFW communication on social media and editorial news You commit that we are entitled to pass on and use your personal data obtained in the course of Berlin Fashion Week (such as names) to third parties (e.g., media) In all social media releases relating to the competition, you must integrate the tag @berlinfashionwe (Berlin Fashion Week) and hashtag #berlinfashionweek Please make sure to request permission to take photos and collect individuals’ names, allowing proper attribution in case of publication I have read and accept the terms & conditions * Submit STREET-STYLE PHOTOGRAPHY COMPETITION FOR BERLIN FASHION WEEK FEBRUARY 2024 Submission

  • VEREINSSATZUNG | Fashion Council Germany

    Vereinssatzung § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins Der Verein hat das Ziel, „Mode designed in Germany“ in seiner Wahrnehmung als Kultur- und Wirtschaftsgut im In- und Ausland zu stärken und Designer und Designunternehmer in ihren Möglichkeiten zu fördern. Die Ziele des Vereins sind nicht wirtschaftlicher Natur, sondern ideell und allgemein das Modedesign aus Deutschland zu stärken, ohne bestimmte wirtschaftliche Ziele einer Person oder eines Unternehmens zu fördern. Der Verein steht allen Beteiligten des Modedesigns offen und versteht sich weder als Berufsverband, noch verfolgt er eigenwirtschaftliche Zwecke. Zu diesem Zweck wird der Verein im In- und Ausland insbesondere Maßnahmen durchführen, um die Wahrnehmung von Modedesign aus Deutschland zu fördern, den Dialog der Beteiligten am Modedesign durch Austausch von Erfahrungen, Kontakten und Wissen fördern, den Dialog mit und den Einfluss auf relevante politische und wirtschaftliche Gruppen fördern, die Reflektion über den kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Status sowie Fragen der Nachhaltigkeit von Modedesign fördern, die Entwicklung eines international wettbewerbsfähigen Modedesigns aus Deutschland fördern, insbesondere Nachwuchs im Modedesign durch die Vermittlung von Wissen fördern, Information über Modedesign aus Deutschland sammeln und verbreiten. Zur Realisierung der Zwecke und Ziele kann der Verein darüber hinaus alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, insbesondere Projekte und Veranstaltungen durchführen, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit leisten, Plattformen für den Erfahrungs- und Wissensaustausch anbieten, Kooperationen eingehen. § 3 Erwerb der Mitgliedschaft Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden, die sich beruflich oder wissenschaftlich mit den Zwecken des Vereins beschäftigen oder die sonst Tätigkeiten nachgehen, die das Vereinsziel zu fördern geeignet sind. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich oder über das Onlineformular auf der Vereins-Website zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. § 4 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere der Wegfall der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens sechs Monaten. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. § 5 Beiträge Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung. § 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium, der Vorstand. § 7 Besonderer Vertreter Der Vorstand kann die Führung der Geschäftsstelle einem Besonderen Vertreter im Sinne des § 30 BGB übertragen. Die Vertretungsmacht des Besonderen Vertreters erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte, die eine Vereinsgeschäftsstelle gewöhnlich mit sich bringt. Er ist dem Vorstand verantwortlich und nimmt an den Versammlungen und Sitzungen der Organe des Verbandes mit beratender Stimme teil. § 8 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben. Im vierten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war. Mitgliederversammlungen können – soweit gesetzlich zulässig – auch als virtuelle Versammlungen (Videokonferenzen) in einem nur für Mitglieder zugänglichen Mitgliederbereich durchgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Zugangsdaten werden den Mitgliedern gesondert übermittelt. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. § 9 Präsidium Das Präsidium hat die Aufgabe, den Vorstand des Vereins bei seiner Tätigkeit zu beraten und den Verein neben dem Vorstand nach Außen zu repräsentieren. Zur Vertretung des Vereins ist ausschließlich der Vorstand berufen. Die Mitglieder des Präsidiums haben keinerlei Vertretungsbefugnisse. Die Mitglieder des Präsidiums, darunter ein Präsident und ein oder mehrere Vizepräsidenten, werden vom Vorstand ernannt. Die Amtszeit ist nicht begrenzt; sie endet durch Verzicht oder Abberufung. Die Zahl der Präsidiumsmitglieder ist nicht begrenzt. Präsidiumsmitglieder müssen nicht Mitglied des Vereins sein. § 10 Vorstand Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden sowie mindestens zwei und höchsten vier stellvertretenden Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Verein allein, die stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand kann bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder für die Dauer seiner Amtszeit kooptieren. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand. Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten ihre Aufwendungen gegen Nachweis erstattet. Die Mitgliederversammlung kann zudem beschließen, dass Mitglieder des Vorstands eine angemessene Entschädigung für ihren Zeitaufwand erhalten (hauptamtliche Vorstandsmitglieder). § 11 Beschlussfassung des Vorstands Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, zu denen der Vorsitzende mit Einhaltung einer Frist von einer Woche unter Nennung der Tagesordnung einlädt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nicht das Gesetz oder diese Satzung etwas anderes vorschreibt. Sollte ein Vorstandsmitglied an der Teilnahme an einer Vorstandssitzung gehindert sein, so hat das Vorstandsmitglied das Recht, an der Beschlussfassung durch schriftliche oder fernmündliche Stimmabgabe mitzuwirken. Außerhalb von Sitzungen sind schriftliche und fernmündliche Beschlussfassungen und Beschlussfassungen per Telefax, E-Mail oder per sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel, insbesondere Videokonferenzen zulässig, wenn dies von dem Vorsitzenden im Einzelfall bestimmt wird. Außerhalb von Sitzungen gefasste Beschlüsse werden vom Vorsitzenden festgestellt und allen Vorstandsmitgliedern zugeleitet. Auch eine gemischte Beschlussfassung ist zulässig. Für den Abschluss schuldrechtlicher Verträge (Kaufverträge, Miet-/Pachtverträge, Arbeitsverträge etc.) mit einem wirtschaftlichen Wert von mehr als 5.000,- Euro oder sonstigen Beschlüssen, die die Grundstruktur oder die grundsätzliche Ausrichtung des Vereins betreffen, bedarf es eines Beschlusses des Vorstands mit einer Mehrheit von zwei Drittel aller Vorstandsmitglieder. § 12 Haftung Für aus der Vereinstätigkeit entstehende Schäden haften der Verein und seine Organe gegenüber den Mitgliedern nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leib oder Leben. Für Schäden des Vereins, die Amtsträger oder Beauftragte in Ausführung ihres Amtes verursacht haben, haften diese nur, wenn sie dabei vorsätzlich gegen ein Strafgesetz verstoßen oder vorsätzlich zum Nachteil des Geschädigten gehandelt haben. Amtsträgern und Beauftragten werden Ersatzansprüche Dritter für Schäden, die sie in Ausübung ihres Amtes verursacht haben, ersetzt, es sei denn, der Amtsträger oder Beauftragte hat dabei vorsätzlich gegen ein Strafgesetz verstoßen oder vorsätzlich zum Nachteil des Geschädigten gehandelt. § 13 Gleichstellung Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist in der Satzung die männliche Form verwendet worden. Die Satzung bezieht sich jedoch auf Frauen und Männer gleichberechtigt. Stand: 20. November 2020

  • Impressum | Fashion Council Germany

    Impressum Fashion Council Germany e.V. Meinekestr. 12 | 10719 Berlin Telefon +49 (30) 994048950 office@fashion-council-germany.org Vereinsregister Berlin Charlottenburg: VR 33910 B Amtsgerichtspl. 1, 14057 Berlin Gesetzlich vertreten durch: Vorstandsvorsitzende Christiane Arp, Stellvertretende Vorsitzende Dirk Schönberger, Marie-Louise Berg, Roel de Cooman und Simone Hartmann alle geschäftsansässig wie oben Satzungsauszug : Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden sowie mindestens zwei und höchstens vier stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Verein allein, die stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied (§ 10 Abs. 1 der Vereinssatzung). Besonderer Vertreter (§ 30 BGB): Herr Scott Lipinski Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Christiane Arp, Anschrift wie oben § 1 Haftungsbeschränkung Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Fashion Council Germany e.V. übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Für Schäden durch Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen auf dieser Website wird nicht gehaftet. Der Fashion Council Germany e.V. behält sich das Recht vor, sein Angebot jederzeit zu ändern oder einzustellen. § 2 Urheberrecht Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede vom deutschen Urheberrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fashion Council Germany e.V. oder des jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung,Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen.Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar.

  • FCG/VOGUE FASHION FUND SUBMISSION | FashionCouncil

    PHASE 2 Submission Phase 2 FCG/VOGUE FASHION FUND TIMELINE 01.07.2024 - 26.07.24 Phase 2: Submission 23.09.24 Winner announcement at Forces of Fashion in Berlin VOGUE Germany and Fashion Council Germany are bringing the FASHION FUND to Germany. The globally renowned initiative has already been established by Condé Nast in the USA, the UK, China and Spain. It aims to promote up-and-coming talents and give them international visibility. The program is looking for young design talents who pursue a sustainable and innovative approach. The winner receives prize money and an exclusive mentoring program with a total value of 100,000 euros. The assessment criteria will be sustainability, diversity, innovation, creativity and marketability. CONTACT If you have any questions don't hesitate to contact us via laura.altenberg[at]fashion-council-germany.org Download Full Application Process About the initiative

  • FCG Club | FashionCouncil

    FCG Club Der FCG Club steht aktuell nicht zur Verfügung. EINLOGGEN BEITRITTSANFRAGE ANSPRECHPARTNER:IN Community Manager TELEFON +49 30 994 0489 52 INFOS ANFRAGEN membership[at]fashion-council-germany.org FCG Club App now available!

  • F: Stories | FashionCouncil

    Stories Kategorie Titel Send Datum * required Photo Select File Max File Size 15MB Long Description Gallery Select File(s) Max. 8 Files Your content has been submitted An error occurred. Try again later

  • REPORTS | Fashion Council Germany

    Report on the Needs of the European Creativity-Driven Fashion Industry European Fashion Alliance Europe’s fashion sector is standing at a turning point. But what needs to happen for this turnaround to succeed? This is the key question explored in the Report on the Needs of the European Creativity-Driven Fashion Industry 2025, released by the European Fashion Alliance (EFA) in January 2026. The landmark analysis maps out the challenges, opportunities, and structural requirements of Europe’s fashion ecosystem and puts a particular spotlight on small and medium-sized enterprises (SMEs), the backbone of the sector. Download Status of European Fashion Report 2024 European Fashion Alliance Die European Fashion Alliance hat einen neuen Bericht mit dem Titel "The Status of European Fashion Report 2024" veröffentlicht. Der Bericht zeigt, wie wichtig Nachhaltigkeit, Innovation und Zusammenarbeit für die Branche sind, und hebt hervor, wie Kreativität dabei helfen kann, positive ökologische und soziale Veränderungen anzustoßen. Indem er Designer, Lehrende, politische Entscheider und Verbraucher zusammenbringt, bietet der Bericht praktische Ansätze, um die Modebranche in eine nachhaltigere, inklusivere und zukunftsgerichtete Richtung zu führen. Download Status Deutscher Mode 2024 Fashion Council Germany, Oxford Economics & eBay Der Fashion Council Germany und eBay Deutschland veröffentlichen im Rahmen ihrer Partnerschaft die Studie Status Deutscher Mode 2024. In Zusammenarbeit mit dem renommierten Forschungsinstitut Oxford Economics ist eine umfassende Studie entstanden, die den aktuellen Zustand der deutschen Modebranche analysiert. Gemeinsam geben die Partner fundierte Einblicke in die Entwicklungen und Herausforderungen der Modeindustrie in Deutschland und untersuchen deren wirtschaftlichen Einfluss. Download Fashion Industry Report 2021 Condé Nast / Vogue Die zweite Ausgabe der Condé Nast Germany Luxury Report Series ist da. Erfahren Sie, wie sich der deutsche Mode-Einzelhandel nach der globalen Pandemie verändert hat, was Konsument:innen heute erwarten und wie die Lenker:innen der Branche reagieren Download State of Fashion 2023 Business of Fashion / McKinsey The seventh annual State of Fashion report by The Business of Fashion and McKinsey & Company reveals the industry is heading for a global slowdown in 2023 as macroeconomic tensions and slumping consumer confidence chip away at 2022′s gains. Download the full report to understand the 10 themes that will define the industry and the opportunities for growth in the year ahead. Download Nachhaltigkeitsbericht 2022 Fashion Council Germany Fashion Council Germany veröffentlicht die Studie zum German Fashion Footprint über die globalen Auswirkungen der deutschen Modeindustrie. In Zusammenarbeit mit Oxford Economics, Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und studio MM04. Download Status Deutscher Mode 2021 Fashion Council Germany, Oxford Economics Der Fashion Council Germany e.V. präsentiert die erste Studie zum Status Deutscher Mode digital im Rahmen der Berlin Fashion Week. Diese zeigt deutlich: Mode ist auch in Deutschland ein relevantes und vielversprechendes Wirtschafts- und Kulturgut, benötigt jedoch mehr Förderung. Download Reports Neben Studien des Fashion Council Germany e.V. findest Du hier viele weitere Branchen-Insights zum downloaden Reports

  • INTERNATIONALES NETZWERK | Fashion Council Germany

    Internationale Netzwerke Der Fashion Council Germany e.V. hat ein starkes internationales Netzwerk, mit dem er sich im ständigen Austausch befindet. Darunter sind etwa Fashion Councils auf der ganzen Welt, Bildungseinrichtungen oder Charity-Organisationen. Für jegliche gemeinsame Projekte, politische Lobbyarbeiten, Wissensaustausch, Fashion Weeks oder weitere Veranstaltungen arbeitet der FCG eng mit den Branchexpert:innen ihres internationalen Netzwerk zusammen. Der Fashion Council Germany e.V. ist Gründungsmitglied der ersten Vereinigung der europäischen Fashion Councils und Fashion Weeks, der European Fashion Alliance. Mitglieder des Netzswerks: Asociación Creadores De Moda de España (Spanien), Austrian Fashion Association (Österreich), Baltic Fashion Federation (Lettland), British Fashion Council (Großbritannien), Bulgarian Fashion Association (Bulgarien), Camera Nazionale Della Moda Italiana (Italien), Center for Sustainable Fashion (Großbritannien), Copenhagen Fashion Week (Dänemark), Council for Irish Fashion Designers (Irland), Estonian Academy of Arts (Estland), Fashion Council Germany (Deutschland), Fashion Weekend Skopje (North Mazedonia), Fédération de la Haute Couture de la Mode (Frankreich), Fédération Francais du Prét-À-Porter Féminin (Frankreich), Flanders DC (Belgien), Icelandic Fashion Council (Island), Global Fashion Agenda , Gran Canaria Moda Cálida (Spanien), Hungarian Fashion and design agency (Ungarn), MODFADA (Spanien), Modesuisse (Schweiz), Modelisboa (Portugal), Norwegian Fashion Hub (Norwegian), Slovak Fashion Council (Slowakei), Swedish Fashion Council (Schweden), Finnish Textile & Fashion (Finnland), Taskforce Fashion (Niederlande), The Kings's Foundation (Großbritannien), Wallonie Bruxelles Design Mode (Belgien)

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