924 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche
- MAISON COMMON
members MAISON COMMON Fashion Brand MAISON COMMON , eines der letzten deutschen Couture-Häuser mit Sitz in München ist eines der wenigen Unternehmen, dass ausschließlich in Deutschland produziert. Damit ist MAISON COMMON Vorreiter in der lokalen Produktion. Die Designerin von MAISON COMMON, Rieke Common, begann ihre Karriere bei Oscar de la Renta in New York und war viele Jahre lang für Rena Lange in München verantwortlich. Die Marke kreiert Contemporary Fashion mit größter Hingabe zu luxuriösen Materialien, Details und Couturier Fertigung made in Germany. Nahezu alle Rohmaterialien wie Stoffe, Besätze, Drucke oder Knöpfe werden exklusiv für Maison Common entwickelt. Die Kollektion ist immer farbenfroh, feminin, mit Liebe und einem ironischen Twist gemacht. MAISON COMMON steht für individuelle deutsche Handwerkskunst https://maisoncommon.com/ info[at]maisoncommon.com Next Previous
- Christiane Arp
Previous Next Christiane Arp Vorstandsvorsitzende, Gründungsmitglied office[at]fashion-council-germany.org +49 30 994 0489 50
- FCG Club | FashionCouncil
FCG Club Der FCG Club steht aktuell nicht zur Verfügung. EINLOGGEN BEITRITTSANFRAGE ANSPRECHPARTNER:IN Community Manager TELEFON +49 30 994 0489 52 INFOS ANFRAGEN membership[at]fashion-council-germany.org FCG Club App now available!
- Sustainability Requirements | FashionCouncil
Sustainability Requirements Berlin Fashion Week führt die Sustainability Requirements der Copenhagen Fashion Week ein Als Koordinator der Berlin Fashion Week hat der Fashion Council Germany im Sommer 2024 bekannt gegeben, dass die Sustainability Requirements der Copenhagen Fashion Week zukünftig auch für das Berliner Pendant eingeführt. Mit der Partnerschaft zwischen den beiden Institutionen und der Etablierung der von der CPHFW entwickelten Sustainability Requirements verpflichtet sich der Fashion Council Germany, die sogenannten Minimum Standards als verbindliches Kriterium für die Shows der Berlin Fashion Week einzuführen. Mit vereinten Kräften verfolgen beide Standorte das Ziel, Nachhaltigkeitsmaßnahmen der Modebranche auf dem nordischen und deutschen Markt zu forcieren. Gefördert von der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und umgesetzt vom Fashion Council Germany in Zusammenarbeit mit Studio MM04 ist dies ein weiterer Schritt für die BFW auf dem Weg zu einer transparent verantwortungsbewussten Modeplattform.. Die Zusammenarbeit umfasst die Umsetzung der Sustainability Requirements für etwa 35 Labels, die Teil des offiziellen Kalenders der Berlin Fashion Week sind und bei denen die Minimum Standards als verbindliches Kriterium eingeführt werden. Die Umsetzung erfolgt nun in einer Einführungs- und Pilotphase, bevor sie im Februar 2026 vollständig in Kraft tritt. Hintergrund Die Sustainability Requirements wurden von der Copenhagen Fashion Week im Januar 2020 in enger Zusammenarbeit mit In Futurum und Dansk Fashion & Textile eingeführt. Um auf Entwicklungen der Branche und Veränderungen in der politischen Landschaft der EU zu reagieren, wurden sie im März 2024 aktualisiert. Das Framework ist ein wesentlicher Bestandteil der CPHFW-Nachhaltigkeitsstrategie und wurde von ihrem Advisory Board und einem internationalen Expertengremium überprüft. Das übergeordnete Ziel ist es, einen ganzheitlichen Wandel in der Modeindustrie voranzutreiben. Seit der Einführung haben die größte Modemesse Dänemarks die Umsetzung der Sustainability Requirements adaptiert. Spezifische Anpassung Zusätzlich zu den bestehenden Guidelines der Sustainability Requirements wird die BFW spezifische Anpassungen vornehmen und einige neue Elemente einführen, die mit den BFW Werten übereinstimmen. Wie im eigenen Slogan festgelegt, verkörpert die BFW Freiheit, Inklusion und Kreativität. Daher befassen sich die spezifischen Anpassungen mit den Schlüsselthemen Diversity, Equity, Inclusion und Belonging (DEIB) in der gesamten Modeindustrie, die für die BFW essentiell sind. Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt auf Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der gesamten Wertschöpfungskette, ein wichtiges Thema in Deutschland, insbesondere in Anbetracht des Lieferkettengesetzes. Weitere Informationen zu den konkreten Anpassungen werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Website der BFW veröffentlicht. Download Requirements ANSPRECHPARTNER:IN Catherine Hansmann TELEFON +49 30 994 0489 62 INFOS ANFRAGEN Catherine.Hansmann[at]fashion-council-germany.org
- STUDIO2RETAIL: Der Event-Kalender ist online
30. Juni 2023 Mit der Initiative STUDIO2RETAIL bietet der Fashion Council Germany zur kommenden Berlin Fashion Week vom 10. bis 15. Juli 2023 auch abseits der Laufstege wieder spannende Events und Partys von Berliner Brands und Stores. Unter dem Motto: YOUR Berlin Fashion Week Experience zielt das einzigartige Konzept darauf ab, Berliner Mode für alle Modeinteressierten erlebbar und zugänglich zu machen sowie im Zuge dessen Berlin als Modestandort in Deutschland zu stärken. Mehr Infos zu STUDIO2RETAIL hier . Besucher:innen profitieren dabei vor Ort von zahlreichen Aktionen und Vergünstigungen wie Discounts, Geschenken oder Free Drinks und haben die Möglichkeit, die kreativen Köpfe hinter den Konzepten kennenzulernen. Mit dabei sind Mitglieder des Fashion Council Germany sowie lokale Brands und Stores. Alle Events werden im STUDIO2RETAIL Eventkalender aufgeführt, der ab sofort hier abrufbar ist. Mehr Informationen zu STUDIO2RETAIL unter: https://www.studio2retail.berlin/ Unterstützt durch: Foto-Credit: Ben Mönks für Fashion Council Germany PLATTE.Berlin AUTOR:IN Fashion Council Germany ANSPRECHPARTNER:IN Raphael Schreiber INFOS ANFRAGEN s2r[at]fashion-council-germany.org WEBSITE/S https://www.studio2retail.berlin/ https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/ MITGLIEDER Previous Next News STUDIO2RETAIL: Der Event-Kalender ist online
- KASIA KUCHARSKA UGG | FashionCouncil
UGG® CULTURE CHANGEMAKER PRIZE Initiatives FINALIST ABOUT THE INITIATIVE Der Fashion Council Germany und die kalifornische Lifestyle-Marke UGG® verleihen den UGG CULTURE CHANGEMAKER PRIZE. Das beste Konzept, das von einer Jury aus führenden Branchenexpert:innen ausgewählt wird, erhält ein Preisgeld von 40.000 EUR. ALL INFORMATION
- Rebelle
members Rebelle Online Retail Rebelle.com ist einer der führenden europäischen Online-Marktplätze für Designer Secondhand und bietet einen All-Inclusive-Service für Verkäufer. Ein Expertenteam prüft jeden Artikel auf Echtheit und Zustand und garantiert Käufern damit ein sicheres Einkaufserlebnis. Rebelle.com wird von der StyleRemains GmbH betrieben. Das Team aus rund 100 Personen sitzt in der Hamburger Speicherstadt. Geschäftsführer ist Max Schönemann. https://www.rebelle.com/ hello[at]rebelle.com Next Previous
- BFW Interview-Special - im Gespräch mit Johann Erhardt, Designer Haderlump: "Über den frischen Wind der Berlin Fashion Week"
4. Juli 2023 Die Berlin Fashion Week hat seit seinem Debüt im Jahr 2007 einige grundlegende Veränderungen hinter sich. Was war für Dich bis dato die bedeutendste Transformation des Berliner Fashion Week Formats? Ich habe erst relativ spät begonnen, mit Anfang 20 etwa, mich wirklich für Mode zu interessieren. Unsere Marke haben wir auch erst 2021 gegründet und erst seitdem habe ich erst so richtige Einblicke in die Berliner Modeszene gewinnen können, einschließlich der Berlin Fashion Week. Ich schätze es aber sehr, dass der Fashion Council Germany so eine starke Position einnimmt und den Modemarken in Berlin wertvolle Unterstützung bietet. Ich habe schon das Gefühl, dass neben den etablierten Berliner Marken gerade frischer Wind in die Berliner Fashion Week kommt. Und ich bin unheimlich dankbar darüber, Teil dieser neuen Bewegung sein zu dürfen. Seit letzter Saison vollzieht die Berlin Fashion Week verstärkt einen Sinneswandel: Innovative Formate, junge Designer:innen und nachhaltige Konzepte stehen im Fokus. Wie beurteilst Du diese positive Veränderung für die Berlin Fashion Week im internationalen Vergleich? Ich glaube, dass die Berliner Modeszene im Vergleich zu anderen Städten immer noch relativ klein ist. Dafür aber eben auch nicht so geprägt von alt-eingesessenen Strukturen. Ich denke, dass das ein klarer Vorteil ist, da somit Raum für grundlegende und tiefgreifende Veränderungen besteht. Wenn nun Berliner Marken diesen Raum mit Leben füllen, könnte dies äußerst spannend werden, da es die Möglichkeit bietet, innovative Konzepte zu entwickeln und umzusetzen. Auf was freust Du Dich am meisten zur kommenden Berlin Fashion Week? Ich freue mich ungemein darauf, die Arbeiten der anderen Designer:innen zu sehen und zu erfahren, was sie kreiert haben. Ich finde, da ist momentan ganz viel Raum für Kreativität in Berlin und ich bin schon ganz gespannt darauf, was es für aufregende Shows dieses Jahr geben wird. Selbstverständlich bin ich auch gespannt auf unsere eigene Show und wie sie verlaufen wird. Ich hoffe, dass wir uns im Vergleich zur letzten Show noch steigern werden und die Gäste unsere Show genießen können. Haderlump ist diese Saison Teil von "Berlin Contemporary" und wird seine neue Kollektion am Donnerstag, den 13.07.2022, um 20 Uhr in den Wilhelm Hallen präsentieren. Mehr zu "Berlin Contemporary" und der Berlin Fashion Week unter folgendem Link . ABOUT Haderlump Haderlump ist ein junges Berliner Modelabel. Die Hauptstadt definiert uns seit den Anfängen – und auch den urbanen Look ihrer Bekleidung. Sie produzieren konsequent nachhaltig hergestellte Mode, die gut für die Umwelt ist und ihre eigenen ästhetischen Ansprüche verwirklicht. Und sie finden „Öko“ besser, wenn es nicht zur Schau gestellt wird. Wir bedanken uns bei Johann Erhardt für das Gespräch. AUTOR:IN Fashion Council Germany ANSPRECHPARTNER:IN Lydia Kleiber INFOS ANFRAGEN press[at]fashion-council-germany.org WEBSITE/S https://haderlump.berlin/ https://fashionweek.berlin/ MITGLIEDER Haderlump Atelier Berlin Previous Next Interview BFW Interview-Special - im Gespräch mit Johann Erhardt, Designer Haderlump: "Über den frischen Wind der Berlin Fashion Week"
- VEREINSSATZUNG | Fashion Council Germany
Vereinssatzung § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins Der Verein hat das Ziel, „Mode designed in Germany“ in seiner Wahrnehmung als Kultur- und Wirtschaftsgut im In- und Ausland zu stärken und Designer und Designunternehmer in ihren Möglichkeiten zu fördern. Die Ziele des Vereins sind nicht wirtschaftlicher Natur, sondern ideell und allgemein das Modedesign aus Deutschland zu stärken, ohne bestimmte wirtschaftliche Ziele einer Person oder eines Unternehmens zu fördern. Der Verein steht allen Beteiligten des Modedesigns offen und versteht sich weder als Berufsverband, noch verfolgt er eigenwirtschaftliche Zwecke. Zu diesem Zweck wird der Verein im In- und Ausland insbesondere Maßnahmen durchführen, um die Wahrnehmung von Modedesign aus Deutschland zu fördern, den Dialog der Beteiligten am Modedesign durch Austausch von Erfahrungen, Kontakten und Wissen fördern, den Dialog mit und den Einfluss auf relevante politische und wirtschaftliche Gruppen fördern, die Reflektion über den kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Status sowie Fragen der Nachhaltigkeit von Modedesign fördern, die Entwicklung eines international wettbewerbsfähigen Modedesigns aus Deutschland fördern, insbesondere Nachwuchs im Modedesign durch die Vermittlung von Wissen fördern, Information über Modedesign aus Deutschland sammeln und verbreiten. Zur Realisierung der Zwecke und Ziele kann der Verein darüber hinaus alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, insbesondere Projekte und Veranstaltungen durchführen, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit leisten, Plattformen für den Erfahrungs- und Wissensaustausch anbieten, Kooperationen eingehen. § 3 Erwerb der Mitgliedschaft Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden, die sich beruflich oder wissenschaftlich mit den Zwecken des Vereins beschäftigen oder die sonst Tätigkeiten nachgehen, die das Vereinsziel zu fördern geeignet sind. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich oder über das Onlineformular auf der Vereins-Website zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. § 4 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere der Wegfall der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens sechs Monaten. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. § 5 Beiträge Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung. § 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium, der Vorstand. § 7 Besonderer Vertreter Der Vorstand kann die Führung der Geschäftsstelle einem Besonderen Vertreter im Sinne des § 30 BGB übertragen. Die Vertretungsmacht des Besonderen Vertreters erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte, die eine Vereinsgeschäftsstelle gewöhnlich mit sich bringt. Er ist dem Vorstand verantwortlich und nimmt an den Versammlungen und Sitzungen der Organe des Verbandes mit beratender Stimme teil. § 8 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben. Im vierten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war. Mitgliederversammlungen können – soweit gesetzlich zulässig – auch als virtuelle Versammlungen (Videokonferenzen) in einem nur für Mitglieder zugänglichen Mitgliederbereich durchgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Zugangsdaten werden den Mitgliedern gesondert übermittelt. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. § 9 Präsidium Das Präsidium hat die Aufgabe, den Vorstand des Vereins bei seiner Tätigkeit zu beraten und den Verein neben dem Vorstand nach Außen zu repräsentieren. Zur Vertretung des Vereins ist ausschließlich der Vorstand berufen. Die Mitglieder des Präsidiums haben keinerlei Vertretungsbefugnisse. Die Mitglieder des Präsidiums, darunter ein Präsident und ein oder mehrere Vizepräsidenten, werden vom Vorstand ernannt. Die Amtszeit ist nicht begrenzt; sie endet durch Verzicht oder Abberufung. Die Zahl der Präsidiumsmitglieder ist nicht begrenzt. Präsidiumsmitglieder müssen nicht Mitglied des Vereins sein. § 10 Vorstand Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden sowie mindestens zwei und höchsten vier stellvertretenden Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Verein allein, die stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand kann bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder für die Dauer seiner Amtszeit kooptieren. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand. Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten ihre Aufwendungen gegen Nachweis erstattet. Die Mitgliederversammlung kann zudem beschließen, dass Mitglieder des Vorstands eine angemessene Entschädigung für ihren Zeitaufwand erhalten (hauptamtliche Vorstandsmitglieder). § 11 Beschlussfassung des Vorstands Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, zu denen der Vorsitzende mit Einhaltung einer Frist von einer Woche unter Nennung der Tagesordnung einlädt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nicht das Gesetz oder diese Satzung etwas anderes vorschreibt. Sollte ein Vorstandsmitglied an der Teilnahme an einer Vorstandssitzung gehindert sein, so hat das Vorstandsmitglied das Recht, an der Beschlussfassung durch schriftliche oder fernmündliche Stimmabgabe mitzuwirken. Außerhalb von Sitzungen sind schriftliche und fernmündliche Beschlussfassungen und Beschlussfassungen per Telefax, E-Mail oder per sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel, insbesondere Videokonferenzen zulässig, wenn dies von dem Vorsitzenden im Einzelfall bestimmt wird. Außerhalb von Sitzungen gefasste Beschlüsse werden vom Vorsitzenden festgestellt und allen Vorstandsmitgliedern zugeleitet. Auch eine gemischte Beschlussfassung ist zulässig. Für den Abschluss schuldrechtlicher Verträge (Kaufverträge, Miet-/Pachtverträge, Arbeitsverträge etc.) mit einem wirtschaftlichen Wert von mehr als 5.000,- Euro oder sonstigen Beschlüssen, die die Grundstruktur oder die grundsätzliche Ausrichtung des Vereins betreffen, bedarf es eines Beschlusses des Vorstands mit einer Mehrheit von zwei Drittel aller Vorstandsmitglieder. § 12 Haftung Für aus der Vereinstätigkeit entstehende Schäden haften der Verein und seine Organe gegenüber den Mitgliedern nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leib oder Leben. Für Schäden des Vereins, die Amtsträger oder Beauftragte in Ausführung ihres Amtes verursacht haben, haften diese nur, wenn sie dabei vorsätzlich gegen ein Strafgesetz verstoßen oder vorsätzlich zum Nachteil des Geschädigten gehandelt haben. Amtsträgern und Beauftragten werden Ersatzansprüche Dritter für Schäden, die sie in Ausübung ihres Amtes verursacht haben, ersetzt, es sei denn, der Amtsträger oder Beauftragte hat dabei vorsätzlich gegen ein Strafgesetz verstoßen oder vorsätzlich zum Nachteil des Geschädigten gehandelt. § 13 Gleichstellung Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist in der Satzung die männliche Form verwendet worden. Die Satzung bezieht sich jedoch auf Frauen und Männer gleichberechtigt. Stand: 20. November 2020
- F: Stories | FashionCouncil
Stories Kategorie Titel Send Datum * required Photo Select File Max File Size 15MB Long Description Gallery Select File(s) Max. 8 Files Your content has been submitted An error occurred. Try again later
- Sung-Joo Kim
Previous Next Sung-Joo Kim Mitglied des Präsidiums office[at]fashion-council-germany.org +49 30 994 0489 50
- FCG FUTURE CLUB
Next Previous FCG FUTURE CLUB Initiatives ZIELGRUPPE Modeindustrie, C-Level BEWERBUNG Nur auf Einladung KATEGORIEN Networking ABOUT THE INITIATIVE Der FCG FUTURE CLUB ist ein in 2023 gegründetes mehrtägiges Networking-Format, das einmal im Jahr auf dem Anwesen des Dumfries House, Schottland, dem Sitz der The King's Foundation, stattfindet. Während der mehrtägigen Veranstaltung treffen führende Brachenexpert:innen zusammen, um bei Gastvorträgen, Präsentationen und Keynote-Speeches teilzunehmen. ALL INFORMATION Der FCG FUTURE CLUB ist ein mehrtägiges Networking-Format, das 2023 ins Leben gerufen wurde und auf dem Anwesen "Dumfries House" in Schottland, dem Sitz der The King's Foundation, stattfindet. Während der mehrtägigen Veranstaltung treffen führende Brachenexpert:innen zusammen, um an Gastvorträgen, Präsentationen und Keynote Speeches teilzunehmen. Eingeladen wird eine ausgewählte Gruppe von nationalen wie internationalen Entscheidungsträger:innen, maximal 20 an der Zahl. Im Mittelpunkt des FCG FUTURE CLUB stehen Networking und Wissensaustausch rund um die Themen Nachhaltigkeit, Innovation, Tradition und Zukunft der Mode. Eine Reihe von inspirierenden Vorträgen und Gesprächen sowie Einblicke und Lösungen von Branchenexpert:innen runden das Rahmenprogramm der mehrtägigen Veranstaltung ab. Der FCG FUTURE CLUB fand zum ersten Mal im März 2023 statt. Die zweite Auflage des FCG FUTURE CLUB wird im Sommer 2025 stattfinden. Der FUTURE CLUB ist nur für FCG-Mitglieder und Partner des Fashion Council Germany zugänglich. ANSPRECHPARTNER:IN Scott W.J. Lipinski TELEFON +49 30 994 0489 50 INFOS ANFRAGEN scott.lipinski[at]fashion-council-germany.org WEBSITES https://www.kings-foundation.org/ https://dumfries-house.org.uk/







